Die Mallersdorfer Schwestern - vom Gefängnis in die Kirchengasse
Die ambulante Krankenversorgung durch die Mallersdorfer Schwestern ist hervor gewachsen aus ihrer Tätigkeit im St. Ingberter Bürgerhospital, auf dessen Geschichte daher kurz einzugehen ist - nicht zuletzt auch deshalb, weil an ihr schlaglichtartig der Abstand zwischen dem damaligen spannungsvollen Nebeneinander und dem heutigen freundschaftlichen Miteinander der beiden Konfessionen sichtbar werden kann.
Das Bürgerhospital in der unteren Kaiserstraße (am Platz der heutigen Kaufhäuser Woolworth und Sinn) wurde 1857 eröffnet und ist somit das älteste Krankenhaus St. Ingberts (ihm folgte 1867 das Spital des Eisenwerks  in der Kohlenstraße und um 1880 das Knappschaftskrankenhaus in der heutigen Barbarastraße). Das Bürgerspital  bestand als Krankenhaus bis 1919; dann wurde seine Funktion von dem Bürgerhospital auf dem Hobels übernommen, das seinerseits 1927 durch den Bau des Kreiskrankenhauses auf der Roten Flur ersetzt wurde (in all diesen Krankenhäusern mit Ausnahme des von Diakonissen betreuten Spitals in der Kohlenstraße waren übrigens Mallersdorfer Schwestern in der Krankenpflege tätig). Der Eröffnung des Bürgerspitals in der Kaiserstraße im Mai 1857 ging am 6. Mai 1857 ein Beschluss der Hospitalkommission voraus, dass die Pflege der Kranken und die sonstigen Hospitalarbeiten zwei bis drei Mitgliedern des Ordens der Barmherzigen Schwestern übertragen werden soll, die aber gemäß einem Antrag des protestantischen Vikars Kriegers instruiert werden sollten, dass sie sich jeder religiösen Einwirkung auf protestantische Kranke zu enthalten haben. Auf Empfehlung des mit der Berufung der Schwestern beauftragten Dekans Duy beschloss der Stadtrat einstimmig die Berufung von drei Schwestern aus dem Mutterhaus in Pirmasens, wo Paul Josef Nardini die Kongregation der Armen Franziskanerinnen  von der Hl. Familie (Mallersdorfer Schwestern) gegründet hatte; der Beschluss wurde damit begründet, dass dieselben außer ihrer Kost und den nötigsten Kleidungsstücken für ihren schwierigen und in jeder Beziehung aufopfernden Dienst kein Honorar verlangen und dass in letzterer Beziehung das Wohl und Gedeihen des neugegründeten Hospitals in St. Ingbert keinen besseren Händen anvertraut werden kann und ihre Opferbereitwilligkeit dem bis heute noch sehr mäßigen Fonds der Anstalt entsprechend erscheint: Das Mutterhaus sollte aus dem Fonds des Hospitals jährlich 30 Gulden und die Schwestern Kost, Logis und Kleidung erhalten. Bis jedoch die Mallersdorfer Schwestern ihre Arbeit im Hospital aufnehmen konnten, gingen noch acht Jahre ins Land.  Denn der Einsatz von Mallersdorfer Schwestern im Hospital wurde von der Kgl. Regierung aus nicht mehr feststellbaren  Gründen nicht genehmigt; ein erneuter Antrag des Stadtrats im Jahre 1857 blieb erfolglos. Erst im Jahre 1864 befasst sich die Hospitalkommission wieder mit der Angelegenheit und stellt am 6. Januar 1865 mehrheitlich den Antrag, die  Statuten des Spitals dahingehend abzuändern, dass statt des von diesen vorgesehenen männlichen ,Spitalvaters' (dessen Position seit 1857 der Polizeidiener Eich bekleidete) Barmherzige Schwestern ins Spital berufen werden können.
Gegen diesen Antrag opponieren der protestantische Pfarrer Krieger und der Arzt Dr. Rausch als Mitglieder der Hospitalkommission mit der Begründung, dass die Berufung der Schwestern “erstens nicht notwendig, zweitens nicht ausreichend, drittens den Verhältnissen des (überwiegend mit Männern belegten) Spitals nicht angemessen sei, viertens nicht die erwarteten Einsparungen bringe und fünftens gewichtige konfessionelle Gründe dagegen sprächen.”Der Stadtrat weist in seiner Sitzung vom 15. 2. 1865 die Einwände von protestantischer Seite zurück und stellt fest:
Unter den Konfessionen besteht Eintracht und Friede. Der Stadtrat muss daher bedauern, dass in einer rein städt. Angelegenheit, wo bessere Zustände geschaffen werden sollen, die Konfession eingemischt wird und gewiss nicht zum Besten der Stadt. Aus diesen Gründen beschließt der Stadtrat mit 12 gegen 3 Stimmen, dem Majoritätsantrage der Hospitalkommission auf Übergebung des städt. Hospitals an die Barmh. Schwestern zuzustimmen.
Auch ein letzter Versuch des protestantischen Presbyteriums, durch eine Eingabe an die Kgl. Regierung die Berufung  der Schwestern zu verhindern, konnte den Stadtrat nicht von seinem Entschluss abbringen. Am 19. Mai 1865 konnte endlich mit dem Dritten Orden der Vertrag über die Übernahme von Barmherzigen Schwestern zur Krankenpflege im  hiesigen Spital abgeschlossen werden. Für die ambulante katholische Krankenpflege in St. Ingbert - um die es ja hier gehen soll - ist eine Erklärung der  Spitalverwaltung vom 20. Oktober 1868 aufschlussreich, die besagt, dass vier Schwestern auf Kosten des hiesigen Hospitals gehalten werden und dass jede weitere Schwester dem hier bestehenden Elisabethenverein zur Last falle, jedoch unter der Begünstigung, dass sie im Spitale wohnen können, solange es die Räumlichkeiten gestatten.
Am 2. Februar stellt Pfarrer Krieger als Mitglied der Hospitalkommission den Antrag
1. dass in Zukunft die Anzahl der Schwestern, welche auf Kosten des Spitals gehalten und honoriert werden, auf 3
Schwestern  beschränkt werden soll,
2. dass die übrigen Schwestern, welche jetzt und in Zukunft zur Pflege der Stadtarmen sich. im hiesigen Hospital befinden, vom 1. Januar 1869 an monatlich für Kost und übrige Verpflegung - incl. Logis - jeder Schwester 9 Gulden in die Hospitalkasse  zu zahlen haben,
3. dass diese Schwestern nur so lange und in solcher Zahl im Spital wohnen können, als es die Räumlichkeiten gestatten
und dieselben nicht für Krankenpflege im Spital verwendet werden.
Die Hospitalkommission erklärte sich mit dem Antrage des Vikars Krieger einverstanden und stimmte demselben bei. Um aber die Frage der Schwestern, die die ambulante Krankenpflege in der Stadt ausübten, endgültig zu klären, befasste sich der Stadtrat nochmals mit dieser Angelegenheit, ebenso das Bezirksamt Zweibrücken, der Bezirksarzt  Dr. Wittenmaier von Blieskastel, sowie der Vorstand des Armenkinder- und Schwesternhauses in Pirmasens, der Pfarrer und bischöfliche Kommissar Huth. In der Stadtratssitzung vom 9. Juli 1869 wurde diesen Schwestern das Recht zugestanden, ohne irgendwelche Verbindlichkeit und Garantie auf ihre eigenen bzw. auf Kosten des zu diesem Zwecke ins Leben gerufenen Elisabethenvereins die ambulante Krankenpflege in der Stadt weiter auszuüben. Der Stadtrat erklärte sich in der Sitzung aber auch mit einem Beschluss des Bezirksamtes Zweibrücken vom 15.6.1869 einverstanden, wonach die Schwestern, die die ambulante Krankenpflege in der Stadt ausübten, gehalten sind, das Hospital zu verlassen. Es begann nunmehr die Suche nach einer Unterkunft für die aus dem Spital ausgewiesenen Krankenschwestern, die sich der ambulanten Krankenpflege innerhalb der Stadt widmeten. Wenn nicht irgendwie für diese drei Schwestern gesorgt wurde, waren sie gezwungen, in ihr Mutterhaus zurückzukehren. In seiner Not machte der provisorische Vorstand des Elisabethenvereins am 5.8.1869 eine diesbezügliche Eingabe an den Stadtrat. Dieser befasste sich bereits am 6.8.1869 mit der fraglichen Angelegenheit und fasste folgenden Beschluss:
Nach Ansicht der vom prov. Vorstand des hiesigen Elisabethenvereins gemachten Eingabe vom 5. ds. Mts. -, nach Ansicht des Stadtratsbeschlusses vom 9. 7.1869 -, in Erwägung, dass es im Interesse sowohl der städt. als der im Hospital verpflegt werdenden Kranken liegt, dass die Schwestern beisammen wohnen und miteinander Hand in Hand arbeiten können, dass die Krankenpflege in der Stadt St. Ingbert hoch angeschlagen werden muss, dass es jedoch geboten erscheint, dass die drei Schwestern, welche für die Krankenpflege der städt. Kranken bestimmt sind, eine monatliche Entschädigung für Kost und Logis leisten -, aus diesen Gründen beschließt der Stadtrat, dass den drei Schwestern, welche die Krankenpflege in der Stadt St. Ingbert übernehmen, im Hospital Kost und Logis gegen eine monatliche Entschädigung für jede Schwester von 10 Gulden  gegeben werden soll und zwar solange, als die Räumlichkeiten im Hospital vorhanden sind. Dieser Beschluss fand jedoch nicht die Genehmigung des Bezirksamtes Zweibrücken. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Stadtrates in seiner Sitzung vom 1.10.1869, der folgendermaßen lautet:
Nach Ansicht des Beschlusses des Kgl. Bezirksamtes Zweibrücken vom 13. August abhin hat der Stadtrat von St. Ingbert beschlossen, aus den in seinem Beschluss vom 68.1869 angeführten Gründen gegen den Beschluss des Kgl. Bezirksamtes Zweibrücken vom 13.8. abhin bei Hoher Kgl. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, Rekurs zu ergreifen.
Damit trat bis auf weiteres keine Änderung in der Wohnsituation der Schwestern ein. In der Stadtratssitzung vom 3.1.1870 wurde dem Stadtrat von einer Entschließung der Kgl. Bayer. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern,  vom 18.12.1869 die Krankenschwestern betreffend Kenntnis gegeben. Was diese Entschließung ihrem Wortlaut oder auch nur ihrem Inhalt nach besagte, konnte jedoch nicht festgestellt werden. Wie lange die Schwestern noch im Hospital verblieben, ist ebenfalls nicht mehr einwandfrei festzustellen, sicher ist jedoch, dass sie anfangs der 70er Jahre im Anwesen des Schmiedes Johann Josef Fries, Kapellenstr. 2, im 2. Stock Wohnung gefunden hatten.
Von der Kapellenstraße aus gingen die Mallersdorfer Schwestern ihrer aufopferungsvollen Tätigkeit in St. Ingbert nach. Tag und Nacht eilten sie an die Krankenlager zahlreicher hiesiger Einwohner, um ihnen Linderung zu verschaffen und Trost zu spenden. Diese Arbeit ging in ruhigen Bahnen weiter bis zum Jahre 1883, als die Wohnungsfrage wieder brennend geworden war. Jetzt wandten sich die Schwestern selber - nicht der  Elisabethenverein - an den Stadtrat mit einer Eingabe zwecks Überlassung der alten in Bälde frei werdenden  Gefängniswohnung hinter dem Stadthaus. Der Stadtrat befasste sich mit dieser Eingabe in seiner Sitzung vom 24.10.1883. Der diesbezügliche Beschluss lautet:
Nach Ansicht der von der Oberin der Krankenpflegeschwestern unter Heutigem vorgelegten Eingabe, wonach  diese um unentgeltliche Überlassung der alten Gefängniswohnung nachsuchen -, in Erwägung, dass die Krankenpflegeschwestern aus Beiträgen der Bewohner der Gemeinde St. Ingbert unterhalten werden und diese hierfür die Krankenpflege übernehmen, dass diese Beiträge so gering sind, dass die Hausmiete zu erschwingen schwer fällt, dass jedoch die Erhaltung des Instituts für die Bewohnerschaft der Stadt St. Ingbert große Vorteile für sich hat -, in Erwägung, dass die Wohnräume des alten Gefängnisses zu zwei Schulsälen hergerichtet wurden und als solche bis zum kommenden Herbst 1884, bis das neue Schulhaus bezogen werden kann, benützt werden müssen, dass dann mit der Herstellung des neuen Schulhauses die fraglichen Säle entbehrlich werden, - aus diesen Gründen beschließt der Stadtrat, dass den Krankenpflegeschwestern der obere Stock des städt. Gefängnisses und die im Gefängnis befindliche Waschküche solange unentgeltlich
überlassen werden soll, als diese Räumlichkeiten anderweitig von der Stadt nicht verwendet werden. Die leidige Wohnungsfrage hatte somit für die Schwestern eine für die damaligen Verhältnisse einigermaßen  günstige Lösung gefunden. St. Ingbert zählte damals (1884) rund 10.000 Einwohner. Die Bevölkerungsziffer nahm durch den Aufschwung der Industrie rasch zu. Es erwies sich alsbald, dass die Zahl der vorhandenen Schwestern nicht genügte, sodann fehlte es vor allem an Betten und dergleichen. Auch die Nahrungssorgen mehrten sich. Die Schwestern waren gezwungen, in Begleitung junger Mädchen von Familie zu Familie zu gehen, um das Notwendigste für den Lebensunterhalt zusammenzubringen. Der katholische Jünglingsverein  führte einmal ein Theaterstück zu Gunsten der Mallersdorfer Schwestern auf, dessen Erlös zur Anschaffung  von Betten bestimmt war. Die Not wurde jedoch immer größer, und es musste unter allen Umständen Abhilfe geschaffen werden. Die vordringliche Aufgabe war die Beschaffung einen eigenen Heimes für die Schwestern.
Im März 1899 gründeten einige St. Ingberter Bürger einen Verein zu dem Zweck, Mittel zur Beschaffung und Unterhaltung eines Hauses für die Krankenschwestern zu beschaffen. Diesem Verein gehörten auch Protestanten  und Israeliten an. Bereits im Jahre 1903 konnte aus den zusammengebrachten Mitteln das zur Schaffung  eines eigenen Heimes bestimmte Haus in der Kirchengasse erbaut werden. Grund und Boden gehörte der Stadtgemeinde und das darauf errichtete Gebäude ging in das Eigentum der Stadt über. Die Stadtgemeinde verpflichtete sich, das Anwesen den in der ambulanten Krankenpflege tätigen katholischen Krankenschwestern  reserviert zu halten. Erst in späteren Jahren wurde die notarielle Verbriefung zwischen Stadtgemeinde und dem inzwischen gegründeten Elisabethenverein vorgenommen.
Endlich konnten nun die Schwestern aus der alten Gefängniswohnung in ihr neu errichtetes Domizil in der Kirchengasse übersiedeln. Es blieb aber noch die Frage zu lösen, wie und auf welche Art und Weise die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts der Schwestern beschafft werden sollten. Dieser Aufgabe hat sich der im Jahre 1905 neu gegründete St. Elisabethenverein angenommen und sie auch mit befriedigendem Erfolg gelöst.
Nach einer Periode ungestörten Arbeitens und einer jahrelangen segensreichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Krankenpflege kamen bei Ausbruch des ersten Weltkriegs drei Schwestern in das neu geschaffene Lazarett im St. Fidelishaus. Um 1930 arbeiteten zwölf Mallersdorfer Schwestern in St. Ingbert. Im zweiten Weltkrieg wurden zwei Schwestern ins hiesige Kreiskrankenhaus und eine Schwester in ein Lazarett bei Wasserburg in Oberbayern versetzt. Nach dem Krieg bewegte sich die Zahl der Schwestern zwischen acht und zehn.
Die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs im Jahre 1958, dem noch weitere folgen sollten, erleichterte die Arbeit der Schwestern und sicherte trotz rückläufiger Schwesternzahl die ambulante Krankenpflege im Stadtgebiet, was um so wichtiger war, als 1975 der Pflegebezirk Rentrisch, am 1.4.81 der Pflegebezirk Oberwürzbach und am 1.5.81 der Pflegebezirk Hassel hinzukamen. Eine nicht hoch genug zu schätzende Verbesserung brachte im Herbst 1970 die Installation von fließendem Wasser im Wohnbereich der Schwestern. 1972 wurde die Kapelle neugestaltet. Auf Kosten der Stadt werden 1973 die beschädigten Dachgauben durch Dachflächenfenster ersetzt und 1974 alle Fenster erneuert, womit das Haus in der Kirchengasse sein heutiges Aussehen erhielt.
1974 wurde der Krankenpflegeverein St. Elisabeth neu gegründet, der es dank seinem hohen Mitgliederstand ermöglichte, die Krankenpflege auf eine gesunde finanzielle Grundlage zu stellen. Im selben Jahr wurde die erste katholische Laienschwester eingestellt. Im Jahre 1980 lebten noch sechs Schwestern in der Kirchengasse: Sr. Acharia, Sr. Adelphia, Sr. Bothilda, Sr. Liobgith, Sr. Navalis und Sr. Virtuta. Eine der am längsten hier tätigen Schwestern war Sr. Bothilda, die 1933 nach St. Ingbert kam und von 1958-1979 Oberin des Schwesternkonvents war; sie blieb bis 1982 in St. Ingbert und starb 1984 in Mallersdorf. Ebenfalls auf eine lange Zeit in St. Ingbert konnte Sr. Adelphia zurückschauen, die 1985 mit 81 Jahren St. Ingbert verließ und bis zu ihrem Tod 1990 im Mutterhaus in Mallersdorf lebte. Sr. Acharia schied 1986 aus Gesundheitsgründen aus und starb am 5. Dez. 1994 im Nardinihaus in Pirmasens. Sr. Virtuta kam am l. April 1957 nach St. Ingbert und wurde am 28. 7. 1970 Oberin des Schwesternkonvents. 1982 übernahm sie die Pflegedienstleitung in der neu geschaffenen Ökumenischen Sozialstation, in der sie in unermüdlichem Einsatz bis zu ihrem Tod im Jahre 2006 wirkte. Sr. Navalis, die vor allem den Kindergarten St. Pirmin betreute, verließ 2006 die Station und starb 2007 im Schwesternaltenheim in Landstuhl. In diesem Heim lebt seit 2006 Sr. Liobgith, die 1960 nach St. lngbert gekommen war. Die Mallersdorfer Schwestern haben sich in den über 140 Jahren ihrer segensreichen Tätigkeit in St. Ingbert auf  vielen karitativen und sozialen Arbeitsfeldern große Verdienste erworben. Ohne ihren Einsatz hätte die Sozialstation ihre Arbeit nicht bewältigen können. Ihr Wirken wird den St. Ingberter Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den  nachfolgenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, in dankbarer Erinnerung bleiben.
Das letzte gemeinsame Gruppenbild, vor der Grotte im Hof der Station, wird im Hause einen würdigen Platz finden.