Wer macht die Preise?

 

Die Preise für die häusliche Alten- und Krankenpflege gelten einheitlich für alle ambulanten Pflegedienste. Die Abrechnung mit den Pflegekassen setzt die Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ab 2017 in die Pflegegrade voraus.


Wer zahlt was?

 

Die Pflegeversicherung zahlt nur nach pauschalen Sätzen je nach Pflegegraden. Die Leistungen können wahlweise als Pflegesachleistung, als Pflegegeld oder als Kombination von beiden in Anspruch genommen werden. Beträge, die über die Pauschale der Pflegeversicherung hinausgehen, sind privat zu zahlen.

Bei Vorliegen bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen kommt als Kostenträger die Sozialhilfe in Frage. Diese Möglichkeit kommt ebenfalls bei Nichtvorliegen eines Pflegegrades in Betracht.